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05.01.2026
c/o Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH
Am 18. Juli 2025 ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verkündet worden. Mit dem Gesetz kommt es zu einer Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage. Im nachfolgend LINK erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen 2026.
Hinweis:
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.
Hilfe und weitere Informationen gibt Ihnen gern Herr Kammerl von der Wirtschaftsförderung Erzgebirge.
Herr Jan Kammerl
stellv. Geschäftsführer
c/o Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz