| NEWS

Änderung der Richtlinie "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"

Mit einer Anpassung der Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Netzwerkprojekten tritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) pandemiebedingten Erscheinungen entgegen.

Die angepasste Richtlinie ist seit 11. Juni 2021 in Kraft. Dank einer befristeten Änderung des Beihilferechts der Europäischen Union können unter bestimmten Bedingungen auch Unternehmen gefördert werden, die als "Unternehmen in Schwierigkeiten" einzustufen sind, sofern diese im Zeitraum zwischen 1. Januar 2020 und 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind. Bei der Prüfung der bilanziellen Situation von Unternehmen soll dadurch eine sachgerechtere Berücksichtigung von geeigneten Nachrangdarlehen und ähnlichen Finanzinstrumenten ermöglicht werden. Trotzdem muss das Unternehmen in der Lage sein, den für die Förderung erforderlichen Eigenanteil aufzubringen.

ZIM-Innovationsnetzwerke können in Ausnahmefällen einer Verlängerung der Projektphasen 1 und 2 beantragen. Die Regeln zu Beteiligungen zwischen Netzwerkmanagementeinrichtungen und Netzwerkpartnern wurden angepasst und Präzisierungen und Vereinfachungen hinsichtlich der Antragsberechtigung von Forschungseinrichtungen vorgenommen.

zur angepassten ZIM-Richtlinie

Ihr Marktplatzeintrag

Finden Sie Partner auf innovERZ.hub für Innovationsthemen und Kooperationen!