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Antragstellung für Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ startet

01.04.2021 BMWi-PRESSEMITTEILUNG


Die vier Förderrichtlinien für die digitale und nachhaltige Transformation der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie sind nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit kann die Antragstellung für die Bereiche Investitionen sowie Forschung und Entwicklung starten:

  • Für die Förderrichtlinie A1 „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ können Interessierte nun einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de/mfz) einreichen. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf konnten wir die maximalen Fördersummen nochmal stark erhöhen (entspricht in etwa einer Verdoppelung), indem wir die neue Bundesregelung Kleinbeihilfen mit den gesteigerten Möglichkeiten voll ausschöpfen. Erste Anträge sind bereits gestellt und werden bearbeitet.
  • Für die Förderrichtlinie B zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des BMWi-Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ können Förderanträge bereits seit 2020 beim Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH unter www.fahrzeugtechnologien.de gestellt werden.
  • Für die Förderrichtlinien A2 „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ sowie C „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ werden schnellstmöglich Projektträger beauftragt, so dass die Antragstellung auch hier zeitnah möglich ist. Die Erstberatung erfolgt derzeit über den Beauftragten VDI Technologiezentrum GmbH (Richtlinie A2) und das BMWi (Richtlinie C) direkt.

Alle Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter www.kopa35c.de verfügbar.

Für den Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ stehen insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung

 

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