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BMWi-Förderung zur Produktion von Schutzausrüstung

Anträge zur Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung können ab heute gestellt werden.

Heute wird die „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Ab heute können Forschungseinrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung einreichen.

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Beispielsweise haben FFP-Masken eine breite Verwendung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gefunden. Schutzausrüstung hat seit jeher eine erhebliche Bedeutung in Industrie und Gewerbe als Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes. Bis zu 40 % der Erwerbstätigen sind Träger von Schutzausrüstung.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme wollen wir insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen anregen und stärken.

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