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Freistaat Sachsen lockert Investitionsförderung

Der erneute Lockdown belastet Unternehmen zahlreicher Branchen erheblich. Um ihnen in dieser außerordentlich schwierigen Situation bei notwendigen Investitionen zur Seite zu stehen, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Voraussetzungen für die Investitionsförderung gelockert. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (Richtlinie GRW RIGA) wurde neu erlassen.

So hat der Freistaat Sachsen für gewerbliche Investitionen die Förderbedingungen bis Ende 2021 hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des Investitionsvolumens großzügiger gefasst. Zusätzlich werden Projektzeiträume flexibler gehandhabt, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben. Weiter können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Modernisierung des Produktionsprozesses und Investitionen großer Unternehmen mit Hilfe der »Zweiten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020« vorübergehend stärker gefördert werden.

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