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Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu aufgestellt

Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das wichtigste Instrument der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie dient in erster Linie dem Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen und dem Ausgleich von Standortnachteilen. Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Seit 1990 wurden Zuschüsse von mehr als 10,4 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen in Höhe von rund 61 Milliarden Euro gewährt und kommunale Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von rund 5,7 Milliarden Euro gefördert.

Grundlage dafür sind die Richtlinien des SMWA zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) und zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«. Beide Förderrichtlinien werden regelmäßig an aktuelle Entwicklungen und geänderte rechtliche Vorgaben angepasst.

Das sächsische Kabinett hat heute die Neufassung der GRW RIGA für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. In der kommenden Woche soll dann die GRW Infra folgen.

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