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Neufassung der GRW-Investitionszuschussförderung beschlossen

Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte.

Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und geänderter sozialer Nachhaltigkeitskriterien.

Mit der Einführung eines sogenannten Bonusmodells wird ein Anreiz für einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft gesetzt. Das heißt, je nachhaltiger das Vorhaben bzw. das Unternehmen, desto höher ist die Förderung. Hierfür wird gemeinsam mit der SAB eine nutzerfreundliche, digitale Nachweisführung anhand anerkannter Kriterien erarbeitet. Die Bandbreite der Kriterien ist dabei sehr groß, deckt alle Bereiche von Nachhaltigkeit und förderfähigen Unternehmen ab. Neben dem Bonusmodell kann mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie im Rahmen einer Investition auch die Erzeugung von erneuerbarer Energie (mitsamt Speicher) zum Eigenbedarf gefördert werden.

Das Thema soziale Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahre in der GRW RIGA verankert. Der Fokus lag hierbei bisher auf der Steigerung der Wertschöpfung pro Arbeitsplatz und der Verbesserung der Lebensverhältnisse in wirtschaftsschwachen Regionen.

Als alternative Fördervoraussetzungen bei der ausschließlichen Sicherung von Arbeitsplätzen werden Kriterien wie die Zahlung von Tariflöhnen bzw. tarifgleichen Löhnen oder der Anstieg des jährlichen Bruttolohnes um 2,5 Prozent innerhalb von fünf Jahren eingeführt.

Der Fördersatz beträgt abhängig von der Größe und Lage des Unternehmens bis zu 45 Prozent – für kleine Unternehmen im Erzgebirgskreis!

Die Beantragung von Fördermitteln ist nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt voraussichtlich Ende Juni elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich.

Ansprechpartner:

Jan Kammerl, Telefon 03733 145110, E-Mail: kammerl@wfe-erzgebirge.de

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